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BRD-KOLUMBIEN
Besuch der Bundeskanzlerin in Kolumbien*
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9954
16. Wahlperiode 08. 07. 2008


Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel besuchte am 17. und 18. Mai 2008 Kolumbien. Dort lobte die Bundeskanzlerin ausdrücklich die vermeintlichen Erfolge der rechts-konservativen Regierung von Präsident Álvaro Uribe in der Wirtschaftspolitik und bei der Herstellung von öffentlicher Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Diese positive Einschätzung der Regierung durch die Bundeskanzlerin wird von vielen Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften in Kolumbien nicht geteilt.

Sie kritisieren beispielsweise, dass ihre Arbeit immer wieder von Vertretern der Regierung öffentlich ins Zwielicht und sogar in die Nähe terroristischer Aktivitäten gerückt wird. Durch diese öffentliche Anprangerung und dadurch, dass viele Morde an Aktivistinnen und Aktivisten ungesühnt bleiben, wird ihre Bedrohung durch paramilitärische Gruppen, die trotz des Demobilisierungsprozesses weiter bestehen oder neu gegründet wurden, noch verstärkt.

Auch Friedensgemeinden, wie die Gemeinde San José de Apartadó, die im letzten Jahr den Aachener Friedenspreis erhielt, wurden wiederholt unter den Verdacht der Nähe zu den Guerilla bzw. zum Terrorismus gestellt. Viele dieser Gemeinden werden durch Paramilitärs, reguläre Streitkräfte und teilweise auch durch Guerilla bedroht und haben bereits viele Tote zu beklagen.

Seit Jahren weisen Menschenrechtsorganisationen überdies auf die engen Verbindungen von Paramilitärs zu den staatlichen Streitkräften sowie zu Regierungsvertretern und Abgeordneten der Regierungsmehrheit hin. Gegen 65 Abgeordnete der Regierungsmehrheit wird in diesem Zusammenhang ermittelt, 33 davon sind in Haft. Ungeachtet dessen ist der Öffentlichkeit von einer kritischen Ansprache der Menschenrechtsproblematik seitens der Bundeskanzlerin nichts bekannt geworden, im Gegenteil unterstützte die Bundeskanzlerin den Kurs der Regierung Uribes ausdrücklich und kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit an.

1. Welche Rolle spielte die Situation der Menschenrechte in Kolumbien bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin mit dem kolumbianischen Präsidenten?

In den Gesprächen mit dem kolumbianischen Präsidenten wurden alle wesentlichen Aspekte der kolumbianischen Innenpolitik eingehend behandelt. Die Lage der Menschenrechte in Kolumbien war dabei ein zentrales Thema.

2. Mit welchen weiteren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern konnte die Bundeskanzlerin die Menschenrechtslage in Kolumbien erörtern, und welche von der Haltung des Präsidenten abweichenden Einschätzungen wurden dabei vorgetragen?

Die Bundeskanzlerin hat mit Vertretern von Gewerkschaften, Opfervereinigungen und Journalisten ausführlich die Menschenrechtslage diskutiert. Über den Inhalt der Gespräche wurde Vertraulichkeit vereinbart.

3. Welchen Eindruck bekam die Bundeskanzlerin dabei von der Entwicklung der Menschenrechtslage und den fortbestehenden diesbezüglichen Problemen?

Die Bundeskanzlerin gewann einen umfassenden Eindruck der Lage, der sowohl die erheblichen Fortschritte als auch die fortbestehenden Probleme sowie die intensiven Anstrengungen, diese zu beheben, umfasste.

4. Hat die Bundesregierung den Eindruck, dass die kolumbianische Regierung ihrer Verpflichtung aus der UN-Charta, zahlreichen Selbstverpflichtungen und den Empfehlungen der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Menschenrechtsaktivisten in ihrem Land zu schützen, in ausreichendem Maße nachkommt (bitte mit Begründung)?

Die Situation der Menschenrechte in Kolumbien bleibt besorgniserregend. Es kommt nach wie vor zu Vertreibungen. Menschenrechtsverteidiger, Lokalpolitiker sowie Gewerkschafter sind immer wieder Ziel von Drohungen oder Gewalttaten illegaler Gruppen (insbesondere der Nachfolgeorganisationen der Paramilitärs, aber auch der Guerilla). Die Bundesregierung und ihre EU-Partner fordern deshalb immer wieder einen verstärkten Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die Aufklärung von Gewalttaten durch die kolumbianische Regierung ein. Die Bundesregierung würdigt aber auch die bisherigen Schritte der Regierung zum Schutz der Betroffenen und zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen. Die kolumbianische Regierung hat zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern verschiedene Initiativen ergriffen. Das Programm des Innen- und Justizministeriums zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern wurde personell aufgestockt und seine Mittel zwischen 2004 und 2006 verdreifacht. Fortschritte wurden auch bei der Aufklärung von schweren Gewalttaten erzielt, gleichwohl sind weitere Anstrengungen der kolumbianischen Regierung notwendig. Der jüngste Bericht der Hochkommissarin für Menschenrechte in Kolumbien, Louise Arbour, kommt ebenfalls zu einer grundsätzlich positiven Einschätzung der erzielten Fortschritte. Die Zusammenarbeit zwischen dem UNHCHR-Büro und der kolumbianischen Regierung wurde im September 2007 um weitere drei Jahre verlängert. Für 2008 hat die kolumbianische Regierung die Vorstellung des nationalen Menschenrechts-Aktionsplanes angekündigt, der die Einbindung 27 staatlicher Institutionen und externer Experten in ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Menschenrechtslage vorsieht und damit einer der Hauptforderungen des UNHCHR nach einer breit angelegten Beteiligung der staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei der Durchführung des Aktionsplans entspricht. Kolumbien hat sich bereit erklärt, in einer frühen Phase des neuen menschenrechtlichen Überprüfungsverfahrens (UPR) im Menschenrechtsrat behandelt zu werden.

5. Drang die Bundeskanzlerin gegenüber der kolumbianischen Regierung darauf, Menschenrechts- und Gewerkschaftsaktivistinnen und –aktivisten besser zu schützen und die Urheber von politisch motivierten Morden und Drohungen strafrechtlich zu verfolgen (bitte mit Begründung)?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

6. Welche Verabredungen mit der kolumbianischen Regierung wurden diesbezüglich getroffen, und welche Unterstützung bietet die Bundesregierung dabei an?

Die kolumbianische Regierung hat ihre Politik bekräftigt, die einer dauerhaften Verbesserung der Menschenrechtssituation gilt.

7. In welcher Weise hat die Bundeskanzlerin die Kriminalisierung oppositioneller Gruppen durch Vertreter der kolumbianischen Regierung in ihren Gesprächen in Kolumbien thematisiert (bitte mit Begründung)?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

8. In welcher Weise wurde in den Gesprächen der Bundeskanzlerin mit derkolumbianischen Regierung und mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft die Situation der 4 Millionen Binnenflüchtlinge thematisiert?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

9. Inwiefern wird die Bundesregierung diese Problematik in ihrer Zusammenarbeit mit Kolumbien berücksichtigen?

Der Themenkreis Binnenflüchtlinge ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung in Kolumbien. Im Zeitraum von 2005 bis 2007 wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ca. 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für 2008 werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bis zu 1,4 Mio. Euro für Projekte der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe in Kolumbien bereitgestellt. Im Rahmen der humanitären Hilfe hat das Auswärtige Amt im Zeitraum von 2005 bis 2007 für Hilfs- und Schutztätigkeiten zugunsten von Binnenvertriebenen rund 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 wurden bereits Projekte der humanitären Hilfe zugunsten von Binnenvertriebenen mit 1 Mio. Euro gefördert.

10. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit auf dem Feld des Rechtsstaatsaufbaus auch Maßnahmen, die zu einer Stärkung der Funktionsfähigkeit und der Unabhängigkeit des Obersten Gerichtshofs von politischer Einflussnahme beitragen können? Wenn ja, welche?

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Oberste Gerichtshof seine Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit in den letzten Jahren unter Beweis gestellt hat. Es sind keine diesbezüglichen Maßnahmen vorgesehen.

11. Entsprechen Berichte der kolumbianischen Medien, dass die Bundesregierung die Unterstützung des von Menschenrechtsgruppen kritisierten Waldschützerprogramms „Guardabosques“ erwägt, den Tatsachen? Welcher Art und von welchem Umfang soll diese Unterstützung sein?

Die Bundeskanzlerin hat zugesagt, dass die Bundesregierung eine Unterstützung desWaldschützerprogramms „Guardabosques“ prüfen wird. Das Ergebnis dieser Prüfung und damit ggf. Art und Umfang einer Unterstützung stehen noch nicht fest.

12. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Bedenken der Menschenrechtsgruppen, die das Waldschützerprogramm „Guardabosques“ dafür kritisieren, dass es die beteiligten ländlichen Gemeinden unter anderem durch Aufforderung zur Denunziation in den bewaffneten Konflikt hineinzieht?

Die Bundesregierung hat Kenntnis von den Bedenken der Menschenrechtsgruppen.

13. Inwiefern wird die Bundesregierung diesen Bedenken Rechnung tragen?

Die Bundesregierung wird den verschiedenen Bewertungen des Programms einschließlich der Bedenken der Menschenrechtsgruppen bei weiterer Befassung mit dem Thema Rechnung tragen.

14. Teilt die Bundesregierung die Analyse, dass dem bewaffneten Konflikt in Kolumbien tief greifende soziale Ursachen zugrunde liegen (bitte mit Erläuterung)?

Der seit Jahrzehnten anhaltende Konflikt wurde auch durch soziale Ursachen mitausgelöst, von denen einzelne Aspekte noch heute relevant sind, wie z. B. Armut, Ungleichheit und ungeklärte Landrechtsfragen. Der Drogenhandel und die Organisierte Kriminalität haben die Dynamik und Intensität des Konflikts jedoch entscheidend verändert und stellen über die ursprünglichen Ursachen hinaus eine eigene Triebfeder des Konflikts dar.

15. Inwiefern spielt diese Erwägung eine Rolle für die Ausgestaltung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien? Welche konkreten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, zur Unterstützung einer Landreform, zur Wahrung der Rechte der Vertriebenen sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen für einen Friedensprozess werden umgesetzt oder sind in Planung?

Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vor allem im Schwerpunkt „Friedensentwicklung und Krisenprävention“ mit Kolumbien zusammen. Ziel der Zusammenarbeit ist, einen Beitrag zur Bearbeitung der strukturellen Konfliktursachen zu leisten. Momentan laufen u. a. Vorhaben im Bereich Armutsbekämpfung, Justiz, sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen.

16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Konflikt mit den FARC nur politisch und auf demWege von Verhandlungen, nicht aber militärisch gelöst werden kann (bitte mit Begründung)?

Die Bundesregierung unterstützt den doppelten Ansatz der kolumbianischen Regierung, gegen illegale Gewaltgruppen konsequent durchzugreifen, um das staatliche Gewaltmonopol im ganzen Land zu verankern und gleichzeitig Bereitschaft zu Gesprächen, Wahrheitsfindung und Versöhnung zu zeigen. Dieser Ansatz wird von wirtschaftlichen und sozialen Reformen begleitet. Ausschließlich politische Verhandlungen haben in der Vergangenheit in Kolumbien nicht zum Ziel geführt.

17. Inwiefern spielten Szenarien einer friedlichen Lösung des Konflikts mit den FARC eine Rolle bei den Gesprächen mit der kolumbianischen Regierung?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

18. Teilt die Bundesregierung die positive Bewertung des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, die Bemühungen des venezolanischen Staatspräsidenten Hugo Chavez um die Freilassung von Geiseln der FARC betreffend (bitte mit Begründung)?

Die Bundesregierung hält es nicht für angezeigt, zu Bewertungen anderer Staaten Stellung zu nehmen.

19. Welche diplomatischen Initiativen unterstützt die Bundesregierung, um zu einer friedlichen und politischen Lösung des Konflikts beizutragen?

Der Konflikt in Kolumbien ist ein Binnenkonflikt. Die Bundesregierung sieht die kolumbianische Regierung als den zentralen Akteur der Friedensbemühungen. Jede Initiative ist daher eng mit der kolumbianischen Regierung abzustimmen.

20. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Initiative der Schweiz, von Frankreich und Spanien aus dem Jahr 2006, die Verhandlungen über einen humanitären Gefangenenaustausch als Einstieg in Friedensverhandlungen und für die Übergabe der Gefangenen den vorübergehenden Rückzug des Militärs aus einer Zone in Kolumbien vorsah?

Die Bundesregierung hält es nicht für angezeigt, zu Initiativen anderer Staaten Stellung zu nehmen.

21. Wie wertet die Bundesregierung die Bilanz der von der Europäischen Union unterstützten Friedenslabors aus, angesichts der Kritik von Menschenrechtsorganisationen, in den Projektgebieten würden sich vielfach paramilitärische Strukturen in ziviler Form reorganisieren?

Ein paramilitärischer Einfluss auf Friedenslabore ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Gegenteil, in den letzten Wochen und Monaten haben Drohungen der so genannten „Águilas Negras“ gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedenslabore, insbesondere im Magdalena Medio, zugenommen.

22. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Friedensgemeinden in Kolumbien politisch zu unterstützen und ihren Schutz vor Übergriffen abzusichern?

Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als auch im Rahmen des kritischen Dialogs, den die EU und die G24 mit der kolumbianischen Regierung führen, für den Schutz der Friedensgemeinden und die Aufklärung der an Bewohnern dieser Gemeinden begangenen Verbrechen ein. Die Deutsche Botschaft in Bogotá hat regelmäßig Kontakt mit Vertretern der Friedensgemeinden und nahm 2007 an einem von der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) koordinierten Besuch der Friedensgemeinde von San José de Apartadó teil. Die Bundesregierung fördert finanziell und politisch die Mission zur Unterstützung des Friedensprozesses der OAS (MAPP-OEA). Die beteiligten Länder führen einen Dialog mit dem Menschenrechtsbeauftragten der kolumbianischen Regierung, in dem regelmäßig auch der Schutz der Friedensgemeinden und die Aufklärung der gegen diese begangenen Verbrechen gefordert wird.

23. In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung auf die Verletzung der ekuadorianischen Souveränität am 1. März 2008 durch die kolumbianische Luftwaffe und Streitkräfte reagiert?

Die Bundesregierung hat den Konflikt als eine regionale Krise angesehen und daher die Staaten Lateinamerikas bzw. die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) als die geeigneten Mittler in der Krise betrachtet. Sie hat selbst auf die Konfliktparteien eingewirkt, alles zu tun, was zu einer diplomatischen Beilegung der Krise beitragen konnte.

24. Teilt die Bundesregierung die von der Organisation Amerikanischer Staaten vorgenommene Verurteilung des Übergriffs als Verletzung der Souveränität Ekuadors?

Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat in ihrer Resolution vom 5. März 2008 eine Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität Ecuadors durch Kolumbien festgestellt. Die Resolution enthält keine Verurteilung. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, diese Bewertung zu ergänzen.

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Juli 2008 übermittelt.
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* Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dagdelen, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9717 –

 


 
     
     
  :: PARAGATE  
     
  Uribes Parteichef verhaftet
Von Redaktion amerika21.de 26.07.2008

Im Skandal um die Steuerung der Todesschwadrone durch die kolumbianische Regierung wurde nun der Parteichef der Regierungspartei U verhaftet.

Der kolumbianische Senator Carlos García Orjuela wurde am Donnerstag im Küstenort Santa Marta auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft verhaftet. Ihm werden enge Verbindungen zu rechtsradikalen Paramilitärs vorgeworfen, die nach
Angaben von Menschenrechtsorganisationen für den größten Teil der in Kolumbien begangenen Menschenrechtsverbrechen verantwortlich sind. Carlos García ist gleichzeitig Vorsitzender der Regierungspartei von Präsident Uribe. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes habe der Parteivorsitzende in Santa Marta Treffen durchgeführt, um mithilfe seiner engen Kontakte zu Paramilitärs schwere Verbrechen zu planen.

Der oberste Gerichtshof Kolumbiens führt seit 2006 eine breite Untersuchung gegen Abgeordnete der Regierungsparteien durch, denen vorgeworfen wird, sich in von Paramilitärs kontrollierten Gemeinden Wählerstimmen gekauft zu haben. Die Ermittlungen richten sich bisher gegen 65 Kongressmitglieder. Einige von ihnen werden außerdem beschuldigt Listen mit Aktivistinnen und Aktivisten aus sozialen Bewegungen an die Todesschwadrone weitergegeben zu haben. Alleine in den letzten zwei Jahren wurden in Kolumbien 65 Gewerkschaftsmitglieder ermordet.

 
 
 
     
     
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