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BRD-KOLUMBIEN
Besuch
der Bundeskanzlerin in Kolumbien*
Deutscher Bundestag
Drucksache 16/9954
16. Wahlperiode 08. 07. 2008
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel besuchte am 17.
und 18. Mai 2008 Kolumbien. Dort lobte die Bundeskanzlerin
ausdrücklich die vermeintlichen Erfolge der rechts-konservativen
Regierung von Präsident Álvaro Uribe in
der Wirtschaftspolitik und bei der Herstellung von öffentlicher
Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Diese positive Einschätzung
der Regierung durch die Bundeskanzlerin wird von vielen
Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften in Kolumbien
nicht geteilt.
Sie kritisieren beispielsweise, dass ihre Arbeit immer
wieder von Vertretern der Regierung öffentlich
ins Zwielicht und sogar in die Nähe terroristischer
Aktivitäten gerückt wird. Durch diese öffentliche
Anprangerung und dadurch, dass viele Morde an Aktivistinnen
und Aktivisten ungesühnt bleiben, wird ihre Bedrohung
durch paramilitärische Gruppen, die trotz des Demobilisierungsprozesses
weiter bestehen oder neu gegründet wurden, noch
verstärkt.
Auch Friedensgemeinden, wie die Gemeinde San José
de Apartadó, die im letzten Jahr den Aachener
Friedenspreis erhielt, wurden wiederholt unter den Verdacht
der Nähe zu den Guerilla bzw. zum Terrorismus gestellt.
Viele dieser Gemeinden werden durch Paramilitärs,
reguläre Streitkräfte und teilweise auch durch
Guerilla bedroht und haben bereits viele Tote zu beklagen.
Seit Jahren weisen Menschenrechtsorganisationen überdies
auf die engen Verbindungen von Paramilitärs zu
den staatlichen Streitkräften sowie zu Regierungsvertretern
und Abgeordneten der Regierungsmehrheit hin. Gegen 65
Abgeordnete der Regierungsmehrheit wird in diesem Zusammenhang
ermittelt, 33 davon sind in Haft. Ungeachtet dessen
ist der Öffentlichkeit von einer kritischen Ansprache
der Menschenrechtsproblematik seitens der Bundeskanzlerin
nichts bekannt geworden, im Gegenteil unterstützte
die Bundeskanzlerin den Kurs der Regierung Uribes ausdrücklich
und kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit
an.
1. Welche Rolle spielte die Situation der Menschenrechte
in Kolumbien bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin
mit dem kolumbianischen Präsidenten?
In den Gesprächen mit dem kolumbianischen Präsidenten
wurden alle wesentlichen Aspekte der kolumbianischen
Innenpolitik eingehend behandelt. Die Lage der Menschenrechte
in Kolumbien war dabei ein zentrales Thema.
2. Mit welchen weiteren Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartnern konnte die Bundeskanzlerin die
Menschenrechtslage in Kolumbien erörtern, und welche
von der Haltung des Präsidenten abweichenden Einschätzungen
wurden dabei vorgetragen?
Die Bundeskanzlerin hat mit Vertretern von Gewerkschaften,
Opfervereinigungen und Journalisten ausführlich
die Menschenrechtslage diskutiert. Über den Inhalt
der Gespräche wurde Vertraulichkeit vereinbart.
3. Welchen Eindruck bekam die Bundeskanzlerin dabei
von der Entwicklung der Menschenrechtslage und den fortbestehenden
diesbezüglichen Problemen?
Die Bundeskanzlerin gewann einen umfassenden Eindruck
der Lage, der sowohl die erheblichen Fortschritte als
auch die fortbestehenden Probleme sowie die intensiven
Anstrengungen, diese zu beheben, umfasste.
4. Hat die Bundesregierung den Eindruck, dass die kolumbianische
Regierung ihrer Verpflichtung aus der UN-Charta, zahlreichen
Selbstverpflichtungen und den Empfehlungen der UN-Hochkommissarin
für Menschenrechte, Menschenrechtsaktivisten in
ihrem Land zu schützen, in ausreichendem Maße
nachkommt (bitte mit Begründung)?
Die Situation der Menschenrechte in Kolumbien bleibt
besorgniserregend. Es kommt nach wie vor zu Vertreibungen.
Menschenrechtsverteidiger, Lokalpolitiker sowie Gewerkschafter
sind immer wieder Ziel von Drohungen oder Gewalttaten
illegaler Gruppen (insbesondere der Nachfolgeorganisationen
der Paramilitärs, aber auch der Guerilla). Die
Bundesregierung und ihre EU-Partner fordern deshalb
immer wieder einen verstärkten Schutz von Menschenrechtsverteidigern
und die Aufklärung von Gewalttaten durch die kolumbianische
Regierung ein. Die Bundesregierung würdigt aber
auch die bisherigen Schritte der Regierung zum Schutz
der Betroffenen und zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen.
Die kolumbianische Regierung hat zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
verschiedene Initiativen ergriffen. Das Programm des
Innen- und Justizministeriums zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
wurde personell aufgestockt und seine Mittel zwischen
2004 und 2006 verdreifacht. Fortschritte wurden auch
bei der Aufklärung von schweren Gewalttaten erzielt,
gleichwohl sind weitere Anstrengungen der kolumbianischen
Regierung notwendig. Der jüngste Bericht der Hochkommissarin
für Menschenrechte in Kolumbien, Louise Arbour,
kommt ebenfalls zu einer grundsätzlich positiven
Einschätzung der erzielten Fortschritte. Die Zusammenarbeit
zwischen dem UNHCHR-Büro und der kolumbianischen
Regierung wurde im September 2007 um weitere drei Jahre
verlängert. Für 2008 hat die kolumbianische
Regierung die Vorstellung des nationalen Menschenrechts-Aktionsplanes
angekündigt, der die Einbindung 27 staatlicher
Institutionen und externer Experten in ein Gesamtkonzept
zur Verbesserung der Menschenrechtslage vorsieht und
damit einer der Hauptforderungen des UNHCHR nach einer
breit angelegten Beteiligung der staatlichen Institutionen
und der Zivilgesellschaft auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene bei der Durchführung des Aktionsplans
entspricht. Kolumbien hat sich bereit erklärt,
in einer frühen Phase des neuen menschenrechtlichen
Überprüfungsverfahrens (UPR) im Menschenrechtsrat
behandelt zu werden.
5. Drang die Bundeskanzlerin gegenüber der kolumbianischen
Regierung darauf, Menschenrechts- und Gewerkschaftsaktivistinnen
und –aktivisten besser zu schützen und die
Urheber von politisch motivierten Morden und Drohungen
strafrechtlich zu verfolgen (bitte mit Begründung)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Welche Verabredungen mit der kolumbianischen Regierung
wurden diesbezüglich getroffen, und welche Unterstützung
bietet die Bundesregierung dabei an?
Die kolumbianische Regierung hat ihre Politik bekräftigt,
die einer dauerhaften Verbesserung der Menschenrechtssituation
gilt.
7. In welcher Weise hat die Bundeskanzlerin die Kriminalisierung
oppositioneller Gruppen durch Vertreter der kolumbianischen
Regierung in ihren Gesprächen in Kolumbien thematisiert
(bitte mit Begründung)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
8. In welcher Weise wurde in den Gesprächen der
Bundeskanzlerin mit derkolumbianischen Regierung und
mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft
die Situation der 4 Millionen Binnenflüchtlinge
thematisiert?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
9. Inwiefern wird die Bundesregierung diese Problematik
in ihrer Zusammenarbeit mit Kolumbien berücksichtigen?
Der Themenkreis Binnenflüchtlinge ist ein Schwerpunkt
der Arbeit der Bundesregierung in Kolumbien. Im Zeitraum
von 2005 bis 2007 wurden vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ca. 6
Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für 2008
werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung bis zu 1,4 Mio. Euro
für Projekte der entwicklungsorientierten Not-
und Übergangshilfe in Kolumbien bereitgestellt.
Im Rahmen der humanitären Hilfe hat das Auswärtige
Amt im Zeitraum von 2005 bis 2007 für Hilfs- und
Schutztätigkeiten zugunsten von Binnenvertriebenen
rund 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr
2008 wurden bereits Projekte der humanitären Hilfe
zugunsten von Binnenvertriebenen mit 1 Mio. Euro gefördert.
10. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit
auf dem Feld des Rechtsstaatsaufbaus auch Maßnahmen,
die zu einer Stärkung der Funktionsfähigkeit
und der Unabhängigkeit des Obersten Gerichtshofs
von politischer Einflussnahme beitragen können?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Oberste
Gerichtshof seine Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit
in den letzten Jahren unter Beweis gestellt hat. Es
sind keine diesbezüglichen Maßnahmen vorgesehen.
11. Entsprechen Berichte der kolumbianischen Medien,
dass die Bundesregierung die Unterstützung des
von Menschenrechtsgruppen kritisierten Waldschützerprogramms
„Guardabosques“ erwägt, den Tatsachen?
Welcher Art und von welchem Umfang soll diese Unterstützung
sein?
Die Bundeskanzlerin hat zugesagt, dass die Bundesregierung
eine Unterstützung desWaldschützerprogramms
„Guardabosques“ prüfen wird. Das Ergebnis
dieser Prüfung und damit ggf. Art und Umfang einer
Unterstützung stehen noch nicht fest.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Bedenken
der Menschenrechtsgruppen, die das Waldschützerprogramm
„Guardabosques“ dafür kritisieren,
dass es die beteiligten ländlichen Gemeinden unter
anderem durch Aufforderung zur Denunziation in den bewaffneten
Konflikt hineinzieht?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von den Bedenken der
Menschenrechtsgruppen.
13. Inwiefern wird die Bundesregierung diesen Bedenken
Rechnung tragen?
Die Bundesregierung wird den verschiedenen Bewertungen
des Programms einschließlich der Bedenken der
Menschenrechtsgruppen bei weiterer Befassung mit dem
Thema Rechnung tragen.
14. Teilt die Bundesregierung die Analyse, dass dem
bewaffneten Konflikt in Kolumbien tief greifende soziale
Ursachen zugrunde liegen (bitte mit Erläuterung)?
Der seit Jahrzehnten anhaltende Konflikt wurde auch
durch soziale Ursachen mitausgelöst, von denen
einzelne Aspekte noch heute relevant sind, wie z. B.
Armut, Ungleichheit und ungeklärte Landrechtsfragen.
Der Drogenhandel und die Organisierte Kriminalität
haben die Dynamik und Intensität des Konflikts
jedoch entscheidend verändert und stellen über
die ursprünglichen Ursachen hinaus eine eigene
Triebfeder des Konflikts dar.
15. Inwiefern spielt diese Erwägung eine Rolle
für die Ausgestaltung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
mit Kolumbien? Welche konkreten Maßnahmen zur
Armutsbekämpfung, zur Unterstützung einer
Landreform, zur Wahrung der Rechte der Vertriebenen
sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen
für einen Friedensprozess werden umgesetzt oder
sind in Planung?
Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit vor allem im Schwerpunkt
„Friedensentwicklung und Krisenprävention“
mit Kolumbien zusammen. Ziel der Zusammenarbeit ist,
einen Beitrag zur Bearbeitung der strukturellen Konfliktursachen
zu leisten. Momentan laufen u. a. Vorhaben im Bereich
Armutsbekämpfung, Justiz, sowie zur Stärkung
zivilgesellschaftlicher Initiativen.
16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der
Konflikt mit den FARC nur politisch und auf demWege
von Verhandlungen, nicht aber militärisch gelöst
werden kann (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung unterstützt den doppelten Ansatz
der kolumbianischen Regierung, gegen illegale Gewaltgruppen
konsequent durchzugreifen, um das staatliche Gewaltmonopol
im ganzen Land zu verankern und gleichzeitig Bereitschaft
zu Gesprächen, Wahrheitsfindung und Versöhnung
zu zeigen. Dieser Ansatz wird von wirtschaftlichen und
sozialen Reformen begleitet. Ausschließlich politische
Verhandlungen haben in der Vergangenheit in Kolumbien
nicht zum Ziel geführt.
17. Inwiefern spielten Szenarien einer friedlichen Lösung
des Konflikts mit den FARC eine Rolle bei den Gesprächen
mit der kolumbianischen Regierung?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
18. Teilt die Bundesregierung die positive Bewertung
des französischen Staatspräsidenten Nicolas
Sarkozy, die Bemühungen des venezolanischen Staatspräsidenten
Hugo Chavez um die Freilassung von Geiseln der FARC
betreffend (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung hält es nicht für angezeigt,
zu Bewertungen anderer Staaten Stellung zu nehmen.
19. Welche diplomatischen Initiativen unterstützt
die Bundesregierung, um zu einer friedlichen und politischen
Lösung des Konflikts beizutragen?
Der Konflikt in Kolumbien ist ein Binnenkonflikt. Die
Bundesregierung sieht die kolumbianische Regierung als
den zentralen Akteur der Friedensbemühungen. Jede
Initiative ist daher eng mit der kolumbianischen Regierung
abzustimmen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
die Initiative der Schweiz, von Frankreich und Spanien
aus dem Jahr 2006, die Verhandlungen über einen
humanitären Gefangenenaustausch als Einstieg in
Friedensverhandlungen und für die Übergabe
der Gefangenen den vorübergehenden Rückzug
des Militärs aus einer Zone in Kolumbien vorsah?
Die Bundesregierung hält es nicht für angezeigt,
zu Initiativen anderer Staaten Stellung zu nehmen.
21. Wie wertet die Bundesregierung die Bilanz der von
der Europäischen Union unterstützten Friedenslabors
aus, angesichts der Kritik von Menschenrechtsorganisationen,
in den Projektgebieten würden sich vielfach paramilitärische
Strukturen in ziviler Form reorganisieren?
Ein paramilitärischer Einfluss auf Friedenslabore
ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Gegenteil,
in den letzten Wochen und Monaten haben Drohungen der
so genannten „Águilas Negras“ gegen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedenslabore,
insbesondere im Magdalena Medio, zugenommen.
22. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung,
die Friedensgemeinden in Kolumbien politisch zu unterstützen
und ihren Schutz vor Übergriffen abzusichern?
Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als
auch im Rahmen des kritischen Dialogs, den die EU und
die G24 mit der kolumbianischen Regierung führen,
für den Schutz der Friedensgemeinden und die Aufklärung
der an Bewohnern dieser Gemeinden begangenen Verbrechen
ein. Die Deutsche Botschaft in Bogotá hat regelmäßig
Kontakt mit Vertretern der Friedensgemeinden und nahm
2007 an einem von der Organisation Amerikanischer Staaten
(OAS) koordinierten Besuch der Friedensgemeinde von
San José de Apartadó teil. Die Bundesregierung
fördert finanziell und politisch die Mission zur
Unterstützung des Friedensprozesses der OAS (MAPP-OEA).
Die beteiligten Länder führen einen Dialog
mit dem Menschenrechtsbeauftragten der kolumbianischen
Regierung, in dem regelmäßig auch der Schutz
der Friedensgemeinden und die Aufklärung der gegen
diese begangenen Verbrechen gefordert wird.
23. In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber
der kolumbianischen Regierung auf die Verletzung der
ekuadorianischen Souveränität am 1. März
2008 durch die kolumbianische Luftwaffe und Streitkräfte
reagiert?
Die Bundesregierung hat den Konflikt als eine regionale
Krise angesehen und daher die Staaten Lateinamerikas
bzw. die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) als
die geeigneten Mittler in der Krise betrachtet. Sie
hat selbst auf die Konfliktparteien eingewirkt, alles
zu tun, was zu einer diplomatischen Beilegung der Krise
beitragen konnte.
24. Teilt die Bundesregierung die von der Organisation
Amerikanischer Staaten vorgenommene Verurteilung des
Übergriffs als Verletzung der Souveränität
Ekuadors?
Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat in
ihrer Resolution vom 5. März 2008 eine Verletzung
der Souveränität und territorialen Integrität
Ecuadors durch Kolumbien festgestellt. Die Resolution
enthält keine Verurteilung. Die Bundesregierung
sieht keine Veranlassung, diese Bewertung zu ergänzen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben
des Auswärtigen Amts vom 7. Juli 2008 übermittelt.
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* Die Drucksache enthält zusätzlich –
in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dagdelen, Monika
Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9717 –
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PARAGATE |
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Uribes
Parteichef verhaftet
Von Redaktion amerika21.de
26.07.2008
Im Skandal um die Steuerung der Todesschwadrone durch
die kolumbianische Regierung wurde nun der Parteichef
der Regierungspartei U verhaftet.
Der kolumbianische Senator Carlos García Orjuela
wurde am Donnerstag im Küstenort Santa Marta auf
Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft verhaftet. Ihm
werden enge Verbindungen zu rechtsradikalen Paramilitärs
vorgeworfen, die nach
Angaben von Menschenrechtsorganisationen für den
größten Teil der in Kolumbien begangenen
Menschenrechtsverbrechen verantwortlich sind. Carlos
García ist gleichzeitig Vorsitzender der Regierungspartei
von Präsident Uribe. Nach Ansicht des Obersten
Gerichtshofes habe der Parteivorsitzende in Santa Marta
Treffen durchgeführt, um mithilfe seiner engen
Kontakte zu Paramilitärs schwere Verbrechen zu
planen.
Der oberste Gerichtshof Kolumbiens führt seit 2006
eine breite Untersuchung gegen Abgeordnete der Regierungsparteien
durch, denen vorgeworfen wird, sich in von Paramilitärs
kontrollierten Gemeinden Wählerstimmen gekauft
zu haben. Die Ermittlungen richten sich bisher gegen
65 Kongressmitglieder. Einige von ihnen werden außerdem
beschuldigt Listen mit Aktivistinnen und Aktivisten
aus sozialen Bewegungen an die Todesschwadrone weitergegeben
zu haben. Alleine in den letzten zwei Jahren wurden
in Kolumbien 65 Gewerkschaftsmitglieder ermordet.
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